Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium des Fachbereichs. Sämtliche Entscheidungen, die den Fachbereich intern betreffen werden hier getroffen. Beispiele für solche Entscheidungen sind z.B. das Verabschieden von Prüfungsordungen, das Prozedere bei der Einführung des Bachelor/Master Systems oder die Entscheidung wer einem in Rente gehenden Professor ins Amt folgt. Da der Fachbereichsrat allein aus zeitlichen Gründen nicht all diese Aufgaben alleine ausführen kann deligiert er bestimmte Aufgaben in Komissionen, die dem FBR zuarbeiten. Grundsätzlich bestehen solche Komissionen immer aus Mitgliedern der Gruppen 1 (Professoren), 2 (Studenten), 3 (wissenschaftliche Mitarbeiter) und 4 (nichtwissenschaftliche Mitarbeiter), wobei Gruppe 1 immer mehr als 50 Prozent der Mitglieder stellt. Die Professoren können somit im Ernstfall ihre Vorstellungen auch ohne die Zustimmung der anderen Gruppen umsetzen.

Allerdings entscheiden im rechtlich verbindlichen Sinne nicht die Kommissionen. Deren Vorsitzender trägt das Ergebnis dem FBR vor, der gegebenen Falls noch mal darüber diskutiert, in der Regel aber das Ergebnis der Komissionsarbeit durchwinkt.

Im FBR gibt es 4 studentische Vertreter, deren Aufgabe es im Wesentlichen ist bei den Sitzungen, die in der Vorlesungszeit 1 mal pro Monat stattfinden anwesend zu sein, sowie die Fachschaft zu informieren. Für gewöhnlich sind 2 Vertreter von der FS Mathematik/Informatik und 2 Vertreter der FS Physik/Meteorologie in den FBR gewählt.

hochschulpolitik/fbr.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/23 20:31 von fdesousa

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